ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN        
Helmfried Bauer Consulting e.U.

(Stand Juni 2023)

Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Helmfried Bauer Consulting e.U. (in der Folge: „Helmfried Bauer Consulting“) und dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), insbesondere auch für sämtliche künftige Folge- und Zusatzbeauftragungen. Es gelten ausschließlich die mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Helmfried Bauer Consulting und einem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Suche, Vermittlung und Besetzung inklusive der Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie die Schaltung von Inseraten oder Erstattung von Gutachten (Intelligenzstrukturanalyse, Aufmerksamkeitsbelastungstests und Sozialkompetenztests) etc. weiters für Vereinbarungen mit Personen, die auf der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis sind (in der Folge: „Suchaufträge“ bzw. „Bewerber“; Auftraggeber und Bewerber gemeinsam in der Folge „Vertragspartner“) vermittelt wurden (Auftraggeber in der Folge „Vertragsparteien“).

Vertragsabschluss

  1. Mit Vertragsschluss, spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung, gelten die AGB als angenommen und werden Bestandteil des Vertrages zwischen Helmfried Bauer Consulting.  und dem Kunden. Hiervon abweichende AGB des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von Helmfried Bauer Consulting. schriftlich anerkannt werden.
  2. Das Zustandekommen eines Vertrages mit Helmfried Bauer Consulting richtet sich nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen; insbesondere kommt daher ein Vertrag mit Helmfried Bauer Consulting auch durch Unterschrift eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung von Helmfried Bauer Consulting durch den Auftraggeber, durch Einigung des Auftraggebers mit dem von Helmfried Bauer Consulting namhaft gemachten Bewerber über die maßgeblichen Bedingungen eines Dienst-, freien Dienst-, Werk-, Auftrags- oder sonstigen Beschäftigungsvertrages (in der Folge: „Beschäftigungsvertrages“), oder durch Tätigwerden des Bewerbers bzw. Freelancers beim Auftraggeber zustande.
  3. Angebote von Helmfried Bauer Consulting sind bis zwei Wochen nach deren Abgabe bindend.

Leistungsumfang

Besondere Bestimmung für die Personalvermittlung

  1. Leistungsgegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Auswahl und Nominierung (Namhaftmachung) eines dem Auftrag, insbesondere einem/r vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anforderungsprofil/Positionsbeschreibung, entsprechenden Bewerbers durch Helmfried Bauer Consulting. Darüber hinaus gehende Leistungen (Inseratenschaltung, Gutachten etc.) sind gesondert zu vergüten.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn nicht in der Auftragsbestätigung anders schriftlich vereinbart, gemäß der jeweils gültigen Preisliste pro Position bei Auftragserteilung eine Auftragspauschale (1.Teilbetrag) und bei Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einem oder mehrerer von Helmfried Bauer Consulting nominierten Bewerber ein Erfolgshonorar pro besetzten Bewerber zu bezahlen. Darüber hinaus gelten die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Zahlungskonditionen
  3. Wird das (unbefristete) Beschäftigungsverhältnis zwischen dem von Helmfried Bauer Consulting vorgeschlagenen Mitarbeiter und dem Auftraggeber in den ersten zwei Monaten nach Dienstantritt aus von der Person des vorgeschlagenen Bewerbers zu vertretenden Gründen aufgelöst, so leistet Helmfried Bauer Consulting einen einmaligen kostenlosen Suche- und Auswahlprozess für dieselbe Position, sofern die Beauftragung zur Nachbesetzung binnen zwei Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt. Es werden lediglich eventuell anfallende Insertionskosten verrechnet. Diese Regelung findet jedoch bei befristeten Dienstverhältnissen, im Besonderen bei offensichtlichen saisonal- oder projektbezogenen befristeten Dienstverhältnissen keine Anwendung. Alternativ zu der in Punkt 3 angeführten Regelung der Nachbesetzung kann auch eine Rückzahlung des letzten Teilbetrages vereinbart werden.

Besondere Bestimmung für Outplacement- Programme

  1. Leistungsgegenstand eines Outplacement- Programmes ist hauptsächlich die Unterstützung von beim Auftraggeber freizusetzenden Dienstnehmers bei der Stellensuche, Beratung bei Amtswegen und Fördermöglichkeiten bzw. der zukünftigen Karriereplanung durch Helmfried Bauer Consulting. Das Outplacement begrenzt sich auf die Beratungstätigkeiten und garantiert kein neues Beschäftigungsverhältnis des ehemaligen Dienstnehmers.

Honorar

  1. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen oder aus der Auftragsbestätigung des Kunden. Das Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
  2. Wird die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt die Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
  3. Sämtliche Honorare sind, wenn nicht in der Auftragsbestätigung anders vereinbart, mit Abschluss des Beschäftigungsvertrags bzw. mit Erteilung des Auftrags fällig und sind binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Helmfried Bauer Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über Basiszinssatz geltend zu machen. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Helmfried Bauer Consulting ist ausgeschlossen.
  4. Bei Zahlungsverzögerung oder Verschlechterung der Bonität des Kunden ist Helmfried Bauer Consulting jedenfalls berechtigt, die Leistungen gänzlich einzustellen oder eine weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
  5. Werden Unterlagen oder die Kontaktdaten der vorgestellten Bewerber vom Auftraggeber an andere Firmen oder Beteiligungen weitergegeben, gilt der Auftrag als erfüllt, sodass der Auftraggeber zur Honorarzahlung an Helmfried Bauer Consulting verpflichtet ist.
    Schließt ein Auftraggeber oder ein mit diesem verbundenes oder ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehendes Unternehmen mit einem von Helmfried Bauer Consulting nominierten Bewerber innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt von dessen Daten oder innerhalb von 12 Monaten ab Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einen (anderen) Beschäftigungsvertrag, einen anderen Consultingvertrag ab oder wird der Bewerber an den Auftraggeber seitens einer externen Firma überlassen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ebenfalls das Erfolgshonorar nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen an Helmfried Bauer Consulting zu bezahlen. Der Auftraggeber hat das ihm durch persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen nahestehende Unternehmen bei sonstiger Schadenersatzpflicht davon in Kenntnis zu setzen, dass bei Begründen eines Beschäftigungsverhältnisses Helmfried Bauer Consulting ein entsprechendes Honorar zusteht. Diese Vereinbarung gilt auch trotz zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den Auftraggeber.
  6. In jedem Fall haben der Auftraggeber und der Bewerber den Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit ihm oder einem unter Abs. 5 genannten Unternehmen sowie die für die Berechnung des Entgelts maßgeblichen Umstände unverzüglich und vollständig, längstens aber binnen einem Monat nach Vertragsabschluss oder, sofern kein Vertrag errichtet wurde, nach faktischem Antritt des Beschäftigungsverhältnisses, Helmfried Bauer Consulting mitzuteilen. Helmfried Bauer Consulting ist berechtigt, im Falle der Säumnis durch den Auftraggeber neben dem Erfolgshonorar bzw. dem üblicherweise von Helmfried Bauer Consulting verrechneten Honorar für die Vermittlung des Bewerbers eine Konventionalstrafe in Höhe von 8% des Bruttojahreszielgehalts des Bewerbers bzw. des voraussichtlichen Bruttojahreshonorars des Bewerbers geltend zu machen, wobei der Bewerber und der Auftraggeber solidarisch dafür haften.
  7. Neben dem Auftrags- bzw. Erfolgshonorar und dem sonst vorgesehenen Honorar ist Helmfried Bauer Consulting stets berechtigt, Spesen und außerordentliche Zusatzkosten (Reisekosten der Bewerber, auswärtige Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche etc.) in Rechnung zu stellen.
  8. Das Honorar für Outplacement- Programme ergibt sich aus der vom Auftraggeber unterzeichneten Auftragsbestätigung und wird bei Inanspruchnahme des Programmes durch den freizusetzenden Dienstnehmers nach dessen ersten Sitzung fällig. Die Dauer des Outplacement Programmes wird, wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, bis Unterzeichnung eines neuen Dienstvertrages oder Begründung einer Selbstständigkeit durch den freizusetzenden Dienstnehmers festgelegt.
  9. Sollte der freizusetzende Dienstnehmer das Outplacement- Programm nach der ersten Sitzung abbrechen oder nach Aufklärung des Outplacement- Programmes nicht in Anspruch nehmen, so wird ein Stundensatz in Höhe von €120 für die tatsächlich geleisteten Stunden anstelle des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars in Verrechnung gebracht.
  10. Trennungsmanagement, Unternehmensberatung in HR- Angelegenheiten und sonstige Beratungstätigkeiten werden mit einem Stundensatz lt. Auftragsbestätigung in Verrechnung gebracht.
    Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch

Haftung

  1. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart leistet Helmfried Bauer Consulting keine Gewähr für das Erzielen eines bestimmten Sucherfolges, insbesondere dafür nicht, innerhalb einer bestimmten Zeit mit dem Suchauftrag bzw. Auftrag übereinstimmende Bewerber zu finden.
  2. Findet Helmfried Bauer Consulting mit dem Suchauftrag bzw. Auftrag übereinstimmende Bewerber haftet es dafür, dass die nominierten Bewerber die für den beim Auftraggeber vorgesehenen Einsatz angeforderte Qualifikation (=Berufsausbildung) besitzen; eine weitergehende Haftung bzw. Gewähr von Helmfried Bauer Consulting ist jedoch ausgeschlossen. Helmfried Bauer Consulting Such- und -Auswahldienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der Kandidaten durch den Auftraggeber. Bei Unterzeichnung eines Dienstvertrages mit einem von Helmfried Bauer Consulting vorgeschlagenen Bewerber übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für seine Auswahl. Insbesondere haftet Helmfried Bauer Consulting nicht für die vom Bewerber getätigten Aussagen, nicht für Arbeitsergebnisse der nominierten Bewerber und nicht für Schäden, die dieser in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht oder durch seine Unpünktlichkeit, sein Nichterscheinen oder sein sonstiges Fehlverhalten entstehen. Der Auftraggeber hat Helmfried Bauer Consulting im Übrigen von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter Schad- und klaglos zu halten.

Mitteilungspflicht

  1. Auftraggeber und Bewerber sind verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. Suchauftrag benötigten Unterlagen unverzüglich und vollständig vorzulegen und Helmfried Bauer Consulting laufend von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag bzw. Suchauftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt insbesondere auch für alle Tatsachen betreffend den Betrieb des Auftraggebers, die Auswirkungen auf das Arbeitsausmaß, den Arbeitsort oder das dem zukünftigen Dienstnehmer zustehende Entgelt haben können sowie für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Helmfried Bauer Consulting bekannt werden. Helmfried Bauer Consulting ist berechtigt, den ihr aufgrund von Auftraggeber oder Bewerber zur Verfügung gestellter, fehlerhafter, veralteter oder unvollständiger Informationen entstandenen Schaden, insbesondere den frustrierten Suchaufwand, nach den im Unternehmen geltenden Honorarsätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für den Umstand, dass ein Bewerber sich bereits beim Auftraggeber beworben hat, Helmfried Bauer Consulting von diesem Umstand aber nicht sofort in Kenntnis gesetzt wird.

Datenschutz und Verschwiegenheit

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Informationen über von Helmfried Bauer Consulting vorgeschlagene Bewerber bzw. Freelancer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Entsprechendes gilt für Bewerber hinsichtlich der von Auftraggebern erhaltenen Informationen.
  2. Der Auftraggeber und der Bewerber willigen ein, dass ihre Helmfried Bauer Consulting durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von Helmfried Bauer Consulting gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Sie stimmen insbesondere auch der Weitergabe der Daten zur Anbahnung von Beschäftigungs- oder damit in Zusammenhang stehenden Verträgen oder der Nutzung zur Information der Auftraggeber und Bewerber über rechtlich oder wirtschaftlich relevante Themen zu informieren (Newsletter) zu.
  3. Helmfried Bauer Consulting sichert Auftraggebern und Bewerbern vertrauliche Behandlung sämtlicher ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu, ist jedoch unter Überbindung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

Personalanzeigen und Personalmarketing

  1. Helmfried Bauer Consulting übernimmt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden die Schaltung von Personalanzeigen und anderen Werbemitteln in jenen Medien, die mit dem Kunden im jeweiligen Auftrag vereinbart wurden. Es gilt der jeweils gültige Anzeigentarif des Mediums. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über die jeweiligen Gesamtkosten zu informieren. Helmfried Bauer Consulting ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Helmfried Bauer Consulting behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder rechtlichen Schwierigkeiten, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Anzeigen. Helmfried Bauer Consulting behält sich vor, die Entgegennahme von Aufträgen von einer allfälligen Vorauszahlung abhängig zu machen. Wird die Leistungserbringung aus periodenbezogenen Verträgen aus Gründen unmöglich, die nicht von Helmfried Bauer Consulting zu vertreten sind (z.B. Konkurs, Liquidation, etc. des Mediums), hat der Auftraggeber gegenüber Helmfried Bauer Consulting keinen Anspruch auf aliquote Rückzahlung von bereits pauschal für die gesamte Vertragslaufzeit geleisteten Entgelten. In diesem Fall hat der Auftraggeber seine Ansprüche direkt gegenüber jenen Personen oder Gesellschaften geltend zu machen, die die Unmöglichkeit der Leistungserbringung verursacht haben.
  2. Wünscht der Auftraggeber Werbemittelproduktionen, wie z.B. Anzeigen, unter Heranziehung von eigenen Druckunterlagen, so hat er diese rechtzeitig in der für das jeweilige Medium oder jeweiligen Lieferanten bzw. Produzenten erforderlichen Übermittlungsform bereitzustellen. Helmfried Bauer Consulting haftet nicht für die inhaltliche und formelle Richtigkeit der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen. Helmfried Bauer Consulting haftet nicht für die Druckqualität, insbesondere nicht für geringfügige Farbabweichungen gegenüber einer Original-Farbvorlage. Helmfried Bauer Consulting ist nicht verpflichtet, Druckunterlagen aufzubewahren. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen übermittelt. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung von Anzeigen oder anderen Werbemitteln sowie der papierhaft oder elektronisch beigestellten Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird eine Anzeige nach Layout gestaltet bzw. wird die vorgeschriebene Schriftgröße eingehalten und reicht die bestellte Anzeigengröße nicht aus, so muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden.
  3. Helmfried Bauer Consulting haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von veröffentlichten Texten in Anzeigen oder anderen Werbemitteln. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Anzeige einschließlich sämtlicher Grafiken gegen keinerlei gesetzliche Bestimmung verstößt und frei von Rechten Dritter ist. Sollte Helmfried Bauer Consulting aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch den Auftraggeber, in Haftung gezogen werden, so ist der Auftraggeber gegenüber Helmfried Bauer Consulting zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Schäden, die Helmfried Bauer Consulting aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Wettbewerbs- bzw. Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverstößen entstehen, insbesondere für sämtliche Folgeschäden wie Einschaltkosten für Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung Helmfried Bauer Consulting vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer aus Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz inklusive sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
  4. Eine Zurückziehung bzw. Abänderung von Aufträgen ist grundsätzlich nur nach Zustimmung des jeweiligen Mediums möglich. Dabei entstehende Kosten werden an den Auftraggeber weiterverrechnet. Stornos bzw. Änderungen müssen vom Auftraggeber umgehend schriftlich bestätigt werden.
  5. Werden Aufträge oder Änderungen betreffend Anzeigen oder anderer Werbemittel telefonisch mitgeteilt, so haftet Helmfried Bauer Consulting nicht für allfällige Hörfehler. Helmfried Bauer Consulting haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch das Nichterscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Tag bzw. durch Druck- und Satzfehler entstehen. Der Auftraggeber ist mit der Übernahme der Rechtschreibung und des Sprachgebrauchs des jeweiligen Mediums einverstanden. Helmfried Bauer Consulting ist zur Vornahme von Wortkürzungen berechtigt, die den Sinn der Anzeige nicht verändern. Platzierungswünsche sind nur im Fall der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend. Bei Wortanzeigen können Platzierungswünsche innerhalb einer Rubrik nicht berücksichtigt werden. Konkurrenzausschlüsse auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite werden nach Möglichkeit beachtet, der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige geltend zu machen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Im Übrigen haftet Helmfried Bauer Consulting nur für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Fehler und nur bis zur Höhe der Kosten des konkreten Auftrages.
  6. Die an präsentierten Konzeptinhalten (Ideen, Layouts, Headlines, Texte, Scribbles) bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Helmfried Bauer Consulting Helmfried Bauer Consulting ist berechtigt, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zur Gänze oder teilweise von Dritten erfüllen zu lassen.

Schlussbetimmungen

  1. Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von Helmfried Bauer Consulting nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben.
  2. Für Streitigkeiten zwischen Helmfried Bauer Consulting und dem Auftraggeber ist das sachliche in Betracht kommende Gericht am Hauptfirmensitz von Helmfried Bauer Consulting zuständig. Helmfried Bauer Consulting und der Auftraggeber vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts, auch wenn die Beschäftigung des Bewerbers im Ausland liegt
  3. Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftlichkeitsklausel. Schriftliche Mitteilungen können mittels eingeschriebenen Briefes oder E-Mail an die Helmfried Bauer Consulting zuletzt bekanntgegebene Mailadresse erfolgen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich nahekommt
  5. Hinweis zur Gender Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.